Patienteninformation
Zahnersatz 2027
Zuschüsse, Bonusheft und rechtzeitige Planung.
Stand: 20.09.2026
Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz.
Die Änderung ist beschlossen.[1]
Was sich für Ihren Bonusstatus ändert
Der Zuschuss richtet sich danach, wie lange Sie Ihre Vorsorge nachweisen können.
Ohne nachgewiesenen Bonus
5 Jahre Vorsorge nachgewiesen
10 Jahre Vorsorge nachgewiesen
Die Prozente beziehen sich auf die festgelegten Beträge der Regelversorgung, nicht auf Ihre gesamte Rechnung. Die Regelversorgung ist die für Ihren Befund festgelegte Standardbehandlung.[2]
01.01.2027 Stichtag
Bei bereits geplantem Zahnersatz: jetzt beraten lassen
Wird der Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 von Ihrer Krankenkasse bewilligt, gilt dafür das bisherige Recht. Ein Termin oder ein nur eingereichter Plan genügt nicht.
Die Behandlung kann auch 2027 erfolgen; der Zahnersatz muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung eingesetzt sein.[1, 3]
Wie viel kann die Änderung ausmachen?
Rechenbeispiel bei einer unveränderten Berechnungsgrundlage von 1.000 €, ohne Bonus:
Berechnungsgrundlage
1.000 €
unverändert angenommen
Zuschuss bis Ende 2026
600 €
60 % ohne Bonus
Zuschuss ab 2027
500 €
50 % ohne Bonus
Eigenanteil
+ 100 €
bei gleichen Gesamtkosten
Dies ist eine Modellrechnung, kein verbindlicher Behandlungspreis für 2027.
Was Sie jetzt tun können
Bonus prüfen
Bringen Sie Ihr Bonusheft mit und lassen Sie fehlende Nachweise prüfen. Einträge dürfen nur für tatsächlich erfolgte Untersuchungen ergänzt werden. Erwachsene sollten die jährliche Kontrolle auch 2026 wahrnehmen.[4]
Finanzielle Entlastung klären
Bei geringem Einkommen kann die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig bezahlen. Dieser Härtefallschutz bleibt erhalten. Mehrleistungen sind dadurch nicht automatisch kostenfrei. Auch knapp oberhalb der Einkommensgrenze lohnt eine Prüfung.[1, 2]
Kosten und Versicherung besprechen
Lassen Sie sich Regelversorgung, Alternativen und den voraussichtlichen Eigenanteil erklären. Bei bestehender Zahnzusatzversicherung die Erstattung vorab klären.[3]
Sprechen Sie uns an
Bitte sprechen Sie unser Praxisteam an, wenn Zahnersatz bereits empfohlen oder geplant ist. Wir prüfen mit Ihnen die nächsten Schritte. Medizinische Notwendigkeit und eine sorgfältige Behandlung stehen an erster Stelle.