Patienteninformation

Zahnersatz 2027

Zuschüsse, Bonusheft und rechtzeitige Planung.

Stand: 20.09.2026

Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz.

Die Änderung ist beschlossen.[1]

Was sich für Ihren Bonusstatus ändert

Der Zuschuss richtet sich danach, wie lange Sie Ihre Vorsorge nachweisen können.

Ohne nachgewiesenen Bonus

Bis Ende 2026 60 %
Ab 01.01.2027 50 %

5 Jahre Vorsorge nachgewiesen

Bis Ende 2026 70 %
Ab 01.01.2027 60 %

10 Jahre Vorsorge nachgewiesen

Bis Ende 2026 75 %
Ab 01.01.2027 65 %

Die Prozente beziehen sich auf die festgelegten Beträge der Regelversorgung, nicht auf Ihre gesamte Rechnung. Die Regelversorgung ist die für Ihren Befund festgelegte Standardbehandlung.[2]

01.01.2027 Stichtag

Bei bereits geplantem Zahnersatz: jetzt beraten lassen

Wird der Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 von Ihrer Krankenkasse bewilligt, gilt dafür das bisherige Recht. Ein Termin oder ein nur eingereichter Plan genügt nicht.

Die Behandlung kann auch 2027 erfolgen; der Zahnersatz muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung eingesetzt sein.[1, 3]

Wie viel kann die Änderung ausmachen?

Rechenbeispiel bei einer unveränderten Berechnungsgrundlage von 1.000 €, ohne Bonus:

Berechnungsgrundlage

1.000 €

unverändert angenommen

Zuschuss bis Ende 2026

600 €

60 % ohne Bonus

Zuschuss ab 2027

500 €

50 % ohne Bonus

Eigenanteil

+ 100 €

bei gleichen Gesamtkosten

Dies ist eine Modellrechnung, kein verbindlicher Behandlungspreis für 2027.

Was Sie jetzt tun können

Bonus prüfen

Bringen Sie Ihr Bonusheft mit und lassen Sie fehlende Nachweise prüfen. Einträge dürfen nur für tatsächlich erfolgte Untersuchungen ergänzt werden. Erwachsene sollten die jährliche Kontrolle auch 2026 wahrnehmen.[4]

Finanzielle Entlastung klären

Bei geringem Einkommen kann die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig bezahlen. Dieser Härtefallschutz bleibt erhalten. Mehrleistungen sind dadurch nicht automatisch kostenfrei. Auch knapp oberhalb der Einkommensgrenze lohnt eine Prüfung.[1, 2]

Kosten und Versicherung besprechen

Lassen Sie sich Regelversorgung, Alternativen und den voraussichtlichen Eigenanteil erklären. Bei bestehender Zahnzusatzversicherung die Erstattung vorab klären.[3]

Sprechen Sie uns an

Bitte sprechen Sie unser Praxisteam an, wenn Zahnersatz bereits empfohlen oder geplant ist. Wir prüfen mit Ihnen die nächsten Schritte. Medizinische Notwendigkeit und eine sorgfältige Behandlung stehen an erster Stelle.

Diese Information als PDF Patienteninformation Zahnersatz 2027, Stand 20.09.2026
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Quellen (Abruf: 20.09.2026)

  1. KZV Sachsen-Anhalt, Änderungen 2027
  2. § 55 SGB V
  3. KZBV, Antrag bis Abrechnung
  4. KZBV, Bonusheft